Grundsätzlich ist die Leistungserbringung der Krankenkassen völlig nationalitätenunabhängig! Die Ärzte müssen über eine in Deutschland gültige Approbation verfügen, mitglied einer Ärztekammer sein, den ärztlichen Beruf ausüben dürfen, darüber hinaus eine Kassenzulassung haben, wenn sie Leistungen abieten, die die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen sollen. Und es werden nur die Leistungen von den Kassen übernommen, die im im Katalog der Kassen verankert sind. Alle anderen Leistungen sind Privatleistungen.
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