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» Bezahlung von Leistungen die asiatische Ärzte erbracht haben «
 Antworten auf diesen Eintrag von www.akupunktura.de 

Grundsätzlich ist die Leistungserbringung der Krankenkassen völlig nationalitätenunabhängig! Die Ärzte müssen über eine in Deutschland gültige Approbation verfügen, mitglied einer Ärztekammer sein, den ärztlichen Beruf ausüben dürfen, darüber hinaus eine Kassenzulassung haben, wenn sie Leistungen abieten, die die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland übernehmen sollen. Und es werden nur die Leistungen von den Kassen übernommen, die im im Katalog der Kassen verankert sind. Alle anderen Leistungen sind Privatleistungen.

www.akupunktura.de

So 21 Dez 2008 18:37:32 CET
 


» asiatische Ärzte in BRD «
 Antworten auf diesen Eintrag von W. Kowalski 

Ärzte von außereuropäischen Ländern erhalten in der Regel in Deutschland keine Zulassung und müssen diese über den Umweg Heilpraktiker erreichen, es sei denn, diese haben ein deutsches Uni-Diplom.
Hps wiederum können nur privat (PKVs) abrechnen.

Do 09 Okt 2008 15:00:30 CEST
 




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